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LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2005 - 9 Sa 601/05 |
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LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. November 2005 - 9 Sa 601/05 (https://dejure.org/2005,13215)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für den Anspruch auf die Zahlung von restlicher Betriebsrente; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242 § 611
Keine generelle Aufklärungspflicht des Arbeitgebers vor Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)
Keine generelle Aufklärungspflicht des Arbeitgebers über die Folgen einer Altersteilzeitvereinbarung
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 04.05.2005 - 2 Ca 159/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2005 - 9 Sa 601/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 339/00
Hinweispflichten - betriebliche Altersversorgung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2005 - 9 Sa 601/05
Der Kläger hat keine triftigen Gründe dargelegt, die gegen die Auffassung des Arbeitsgerichtes sprechen würden, dass die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes im Urteil vom 11.12.2001 (3 AZR 339/00 = AP 2 zu § 1 Gesetz über die betriebliche Altersversorgung) auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar wäre.